[Nachtrag vom 20.08.2021] Neue Corona-Schutzverordnung

Liebe Mitglieder,

das Land NRW hat eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, daher gelten für den Hallensport ab Freitag, 20. August 2021 folgende Regeln:

Zutritt zur Halle ist nur mit einem der „3 G“ gestattet:
– vollständig geimpft
– genesen
– getestet (Testnachweis nicht älter als 48 Stunden, keine Selbsttests)

Dies gilt für Sportler und Zuschauer.

Kinder vor der Einschulung sind von dieser Regel ausgenommen.

Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Entsprechende Nachweise sind jeweils mitzuführen.

Bei betreten der Gebäude ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Dieser darf beim Sport oder (als Zuschauer) auf einem Sitzplatz abgenommen werden.

Sportliche Grüße

Der Vorstand