Corona-Schutzverordnung

Ab 24. November gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Für die Teilnehmer an unseren Sportangeboten gilt ab sofort 2 G für alle ab dem 16. Geburtstag und für alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren gilt weiterhin 3 G. Die Schultestungen sind für die Teilnahme an Sportangeboten weiterhin ausreichend.

Für mögliche Kontrollen der Ordnungsbehörden bitte unbedingt einen Nachweis zu jeder Übungsstunde mitbringen.